DEADLINE: Abgabe StÀrkemeldung und Abrechnung allgemeiner Zuschuss/ Zentrale Jugendheime
Es ist wieder soweit â wie jedes Jahr ist es fĂŒr die MitgliedsverbĂ€nde wieder Zeit ihre StĂ€rkemeldung bei der GeschĂ€ftsstelle des Stadtjugendrings abzugeben. Deadline hierfĂŒr ist der 1. MĂ€rz 2025!
Aber was ist die StĂ€rkemeldung ĂŒberhaut und wofĂŒr brauchen wir sie?
In der jĂ€hrlich abgegebenen StĂ€rkemeldung melden alle VerbĂ€nde, die Vollmitglied sind, die aktuelle Zahl ihrer in Mannheim lebenden Mitglieder von 6 bis einschlieĂlich 26 Jahren.
Dies ist die Grundlage fĂŒr den allgemeinen Zuschuss, den die MitgliedsverbĂ€nde fĂŒr ihre Arbeit erhalten. Die Gelder, aus denen sich der allgemeine Zuschuss speist, kommen von der Stadt Mannheim und werden vom Stadtjugendring Mannheim dann entsprechend der MitgliedsstĂ€rke an seine MitgliedsverbĂ€nde verteilt.
Diesen Zuschuss können die VerbĂ€nde fĂŒr alle Ausgaben, die mit der Jugendarbeit des Verbandes in Zusammenhang stehen, zum Beispiel auch fĂŒr Fort- und Weiterbildung, verwenden.
FĂŒr Fragen zur StĂ€rkemeldung oder den verschiedenen ZuschĂŒssen, die vom SJR verwaltet werden könnt ihr euch immer gerne ans Bildungsreferat wenden.